KLAR! & KEM

Murraum Leoben

              

Er­klä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit

Die Stadtgemeinde Leoben ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Stei­er­mär­ki­schen Web-Zu­gangs-Ge­setz (StWZG) idgF zur Umsetzung der Richt­li­nie (EU) 2016/​2102 des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments und des Ra­tes vom 26. Ok­to­ber 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.murraum-leoben.at

 

Stand der Ver­ein­bar­keit mit den An­for­de­run­gen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

 

Nicht bar­rie­re­freie In­hal­te

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a) Un­ver­ein­bar­keit mit den Bar­rie­re­frei­heits­be­stim­mun­gen

Bei der Gestaltung der Startseite murraum-leoben.at wurde darauf geachtet das so viele Überschriften wie möglich in der Klasse H1 ausgeführt wurden, da die Seite aber aus unterschiedlichen Inhalten besteht kann nicht garantiert werden dass ein jeder Inhalt eine Überschrift der Klasse H1 trägt.

 

b) Un­ver­hält­nis­mä­ßi­ge Be­las­tung

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Wir können für diese Videos nicht garantieren, dass Audiobeschreibungen für diese Medien bereitgestellt wurden. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Wir sind bemüht Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.

 

c) Die In­hal­te fal­len nicht in den An­wen­dungs­be­reich der an­wend­ba­ren Rechts­vor­schrif­ten

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (z.B. Name, Rolle, Wert) nicht gänzlich erfüllt.
Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant.

Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten.

Links zu Inhalten von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Stadtgemeinde Leoben liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

 

Er­stel­lung die­ser Er­klä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit

 

Diese Erklärung wurde am 02. September 2026 erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 02. September 2026 aktualisiert.

Feed­back und Kon­takt­an­ga­ben

 

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an we­bre­dak­ti­on@leo­ben.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.murraum-leoben.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kon­takt:

KLAR! & KEM Murraum Leoben
Hauptplatz 12 / Top 3
8700 Leoben

E-Mail:  

sattler@kampus.at
zierler@kampus.at

Durch­set­zungs­ver­fah­ren

Beschwerden betreffend die Verletzung der Bestimmungen der § 1 Abs. 2, §§ 3 bis 4 Stei­er­mär­ki­sches Web-Zu­gangs-Ge­setz (StWZG) sind von der/dem Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes und der Gemeinden (L-GBG) entgegenzunehmen und zu prüfen. Ist die Beschwerde berechtigt, so sind Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen.

Kon­takt:

Gleich­be­hand­lungs­be­auf­trag­teR des Lan­des und der Ge­mein­den, Stei­er­mark, L-GBG

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